Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht/ die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen, ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. geschaltet waren, bzw. Bei einem Verstoß droht laut 31 a StVZO ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Dies gilt auch für Firme… Es kam zum Unfall. Die Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen. Paragraph 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zeigt hierzu Vorschriften auf. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/ Anhängers an, obwohl es/ er unzulässig auf einer Achse mit Diagonal – und mit Radialreifen ausgerüstet war, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit gef. Es kam zum Unfall. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattelzugmaschine mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. B. hohes Fieber, Schwindel). Festgestellte Anhängelast: ...... kg. ließen, Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. 1. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Es wird zudem festgelegt, wann es sich bei einem Verstoß durch Fußgänger oder Fahrzeuge um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. ließen sie zu. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Transportfahrer. § 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Fahrtauglichkeit) § 31a StVZO – Fahrtenbuch § 35 StVZO – Motorleistung § 35a StVZO – Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder § 35h StVZO – Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen § 69a StVZO – Ordnungswidrigkeiten Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder, Angaben zu den Sanktionen für zahlreiche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, § 31 und 31a StVZO (Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge), © 2014 - 2021 Bussgeldkatalog.net - Alle Angaben ohne Gewähr, Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. werden konnte, bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. (Kfz m. Anhänger über 2 t). Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Folgende Punkte können die Eignung des Fahrers für das Führen eines Fahrzeuges herabsetzen bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. ließen sie zu. Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner oder prüfen Sie in der Bußgeldtabelle (innerorts oder außerorts), mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz über 7,5 t). Es kam zum Unfall. ... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Es kam zum Unfall. (Kfz über 7,5 t m. gef. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. Gütern an, obwohl die zul. Nach der Punktereform … ließen sie zu. ließen sie zu. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/ Sattelzugmaschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. (Kfz über 7,5 t m. Anhänger). Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie zu. (Fahrzeugkombination über 7,5 t), Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. Bei der Ladungssicherung müssen folgenderechtliche Vorschriften beachtet werden: 1. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. Zulässige Anhängelast: ...... kg. betriebsbereiter Warnleuchte ausgestattet war, bzw. ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. ließen sie zu. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. “Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.”(§ 31 Abs. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. Auch die unsachgemäße Sicherung der Ladung – ebenso wie Überladung – kann als Gefährdung des Straßenverkehrs zu Sanktionen führen. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Auch die unsachgemäße Sicherung der Ladung – ebenso wie Überladung – kann als Gefährdung des Straßenverkehrs zu Sanktionen führen. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Zulässige Anhängelast: ...... kg. § 31 StVZO besagt, dass der Führer eines Fahrzeugs in der Lage sein muss, dieses selbstständig zu leiten. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. Es kam zum Unfall. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. kg. ließen sie zu. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Es kam zum Unfall. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. ließen sie zu. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/ Sattelzugmaschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. 1 Satz 1 StVZO). Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die einen Punkt in Flensburg zur Folge hat, kann es bereits zur Fahrtenbuchauflage kommen. Zulässige Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. (Fahrzeugkombination bis 7,5 t), Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. III. ließen sie zu. Gütern) Zulässige Anhängelast: ...... kg. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattelzugmaschine mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Dieser Passus besagt, dass der Fahrer körperlich wie geistig in der Lage sein muss, das Kfz zu führen. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. ließen sie zu. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Das können z. ließen sie zu. Bau- und Betriebsvorschriften §31d Gewichte, Abmessungen und Beschaffenheit ausländischer Fahrzeuge (1) Ausländische Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in Gewicht und Abmessungen den §§ 32 und 34 entsprechen. (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein. Es gibt es eine Vielzahl von Übertretungen, bei denen sich im neuen Bußgeldkatalog gegenüber dem alten nichts geändert hat und daher der Bescheid - zumindest aus diesem Grund - nicht zu beanstanden ist. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. ließen sie zu. 2 OWiG: drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 Euro bedroht sind, zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500 bis zu 15.000 Euro bedroht sind, Festgestellte Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. werden konnte, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie, Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent, Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Gütern an, obwohl das zul. Sie sind geblitzt worden? Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Gütern an, obwohl das zul. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. Gütern an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. Gütern), ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Neben der baulichen Sicherheit eines Fahrzeuges muss nach § 31 StVZO auch die Eignung des jeweiligen Fahrers Beachtung finden. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. llll Straßenverkehrszulassungsordnung 2021: Infos zur Fahrrad StVZO, Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr inkl. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. Es kam zum Unfall. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften §69a Ordnungswidrigkeiten. 445) wurde zuletzt aktualisiert am 09.06.2011. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. Pflicht ist Winterbereifung also vor allem, wenn tatsächlich Schnee auf den Straßen liegt bzw.Eisglätte zu erwarten ist.Leben Sie also in einer Gegend, in der im Winter eher selten Schneefall zu erwarten ist bzw. Unternehmer, die ihre Fahrer mit Fahrzeugen fahren lassen, die rein theoretisch keine Zulassung erhalten würden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Es kam zum Unfall. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Gütern an, obwohl die zul. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Gefährd… ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl dessen Bremsen Mängel aufwiesen, bzw. Sollten während einer Kontrolle Mängel und Verstöße gegen die Ordnung festgestellt werden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen, hilft die Ausrede “Den hab ich so übernommen!” nicht. aufheben: Stellen Sie als Halter bei einem Ihrer Fahrer derlei Einschränkung fest, dürfen Sie ihm die Leitung des Fahrzeuges nicht gestatten. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Teil 3 der StVO: Durchführungs-, Bußgeld- und weitere Vorschriften, Anlage. ... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. (Kfz bis 7,5 t). Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers an, obwohl die Reifen mit Spikes ausgestattet waren, bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es muss zuerst geprüft werden, ob in dem Bußgeldbescheid überhaupt der neue Bußgeldkatalog angewandt wurde (siehe Tabelle). Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination an, obwohl die zugelassene Höhe über alles um ..,.. m überschritten war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenkeinrichtung Mängel aufwies, bzw.
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